AGB

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Abschluss eines Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Sobald die Reisebestätigung dem Anmelder zugegangen ist, wird für uns der Reisevertrag verbindlich (auch wenn noch keine Anzahlung erfolgte).

Bezahlung

Mit Zugang der Reisebestätigung werden Beträge unter EUR 200,- sofort fällig, bei höheren Beträgen eine 20%ige Anzahlung des Reisepreises. Der restliche Betrag wird spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Ohne Zahlung des vollen Betrages bis 14 Tage vor Reisebeginn besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, verpflichtet jedoch zur Zahlung der Stornogebühren. Teilnehmer aus dem Ausland haben die Bezahlung spesenfrei zu veranlassen. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Tagestouren können  am Tag der Tour jedoch bis spätestens zum Toursstart  bezahlt werden.
Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt, Flyer bzw. im Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung (Druckänderungen behalten wir uns vor). Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Die in dem Prospekt, Flyer oder im Internet enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospekt-, Flyer- und Internetangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Tourguide zur Kenntnis geben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde.

Voraussetzungen zur Teilnahme

Jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann an den sportlichen Reisen teilnehmen. Die Anforderungen sind unter der Rubrik Touranforderungen (Levels) im Programm ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Tourguide jederzeit berechtigt denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Während allen Touren besteht Helmpflicht. Sportlichen Betätigungen aller Art (Mountainbiken, Roadbike, Trekking) sind mit besonderen Risiken verbundene Unternehmungen, an denen sich der Kunde auf eigene Gefahr beteiligt. Die angebotenen Touren sind aus jahrelangen Erfahrungen entstanden, so dass die Aufzeichnung der Reisedaten mit GPS-Geräten nicht gestattet ist. Ein Aufzeichnen von Routen, Tracks oder Wegpunkten, sowie eine zusätzliche Veröffentlichung der illegal mit GPS-Technik aufgezeichneten Tourdaten, in welcher Art auch immer, ist verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Touränderungen können durch Eifelonbike, d.h. auch den Tourguide vor Ort, im Falle höherer Gewalt wie z.B. Überschwemmung oder schlechtes Wetter vorgenommen werden. Für entsprechenden Ersatz und gleichwertige Touren wird bestmöglich gesorgt. Veranstaltungen werden bei jedem Wetter durchgeführt, Ausnahme sind Gewitter. Abgebrochene Touren aufgrund von Gewitterneigung oder schlechtem Wetter berechtigen nicht zur Erstattung des Reisepreises oder Teilen hiervon. Touranpassung
en behalten wir uns aufgrund von äußeren Umständen oder  Gruppenleistungsfähigkeit vor. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

Mindestteilnehmerzahl

Die Reise wird grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 10 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.

Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, auch dann, wenn der Eintritt eines Schadens durch Verschulden unserer Leistungsträger verursacht wurde. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleiter nicht Folge geleistet werden oder die jeweilige Straßen- Verkehrsordnung nicht beachtet wird. Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, können wir nicht haften. An Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.

Haftung für gemietete Fahrräder

Für gemietete Fahrräder, auch solche, die im Reisepreis eingeschlossen sind, haftet der Kunde für jegliche Beschädigung oder Verlust in vollem Umfang.
Reiseabbruch

Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe,aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm einbezahlten Reisepreises.

Rücktritt

Sie können jederzeit von der Reise in Schriftform (Einschreiben) zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.

Folgende Stornogebühren fallen im Falle des Reiserücktrittes an:

bis zum 30. Tage vor Reisebeginn 4% des Reisepreises
28. – 22. Tag vor Reisebeginn 8% des Reisepreises
21.-15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
14.-07. Tag vor Reisebeginn 40%des Reisepreises
6 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

Rücktritt  durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a) Ohne Einhaltung einer Frist

 

Wenn der Reisende die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend tauglich ist oder er die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies betrifft auf unseren Biketouren auch das Nichtbefolgen unserer Guides oder beispielsweise riskantes Fahrverhalten gegenüber anderen Teilnehmern. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


b) Bis 10 Tage vor Reiseantritt

 

Bei Nichterreichen einer in der Reisebeschreibung oder Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Reisenden davon zu unterrichten.


Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.

Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz (Nettersheim) verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Bei der Buchung von Reisen die durch einen Fremdveranstalter durchgeführt werden, gelten die jeweiligen Stornobedingungen des Veranstalters.

Allgemeines

Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Fahrzeiten unserer Beförderungsmittel wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen und Kosten haften wir nicht.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Datenschutz

Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer im Sinne einer Teilnehmerliste erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden. Jeder Teilnehmer zeigt sich bei evtl. Aufnahmen durch Videos oder Bilder auf unseren Touren damit einverstanden, dass diese  für weitere Zwecke unsererseits verwendet werden dürfen. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

 

bis zum 30. Tage vor Reisebeginn 

4 % des Reisepreises

28. – 22. Tag vor Reisebeginn 

8 % des Reisepreises

21. – 15. Tag vor Reisebeginn 

25 % des Reisepreises

14. – 7. Tag vor Reisebeginn 

40 % des Reisepreises

6 Tage vor Reisebeginn 

50 % des Reisepreise